Mitgliedschaft


 Mit einer Fluglärmsolidarität Mitgliedschaft helfen Sie, für eine solidarische Fluglärmverteilung.


Fluglärmsolidarität versteht sich als Interessenvertreterin der Einwohnerinnen und Einwohner der östlich des Flughafens gelegenen Gemeinden und aller anderen
Gemeinden, welche sich durch den Fluglärm und andere Emissionen gestört fühlen. Sie handelt gemäss ihrem Leitbild und versucht, dieses umzusetzen.

 

 Unsere Bankverbindung:


               QR CODE 



Bürgerinitiative Fluglärmsolidarität Raiffeisen Bank Bassersdorf CH 78 8080 8007 9393 3456 


Unsere Mitgliederbeiträge pro Vereinsjahr:

- Einzelmitgliedschaft            CHF   30.-   Jahr

- Familienmitgliedschaft        CHF   50.-   Jahr

- Juristische Personen          CHF 100.-   Jahr



Mitgliedschaft


Einzelmitgliedschaft
Natürliche Person erwerben die Mitgliedschaft bei Fluglärmsolidarität mit der
erstmaligen Einzahlung des Mitgliederbeitrages für Einzelmitglieder. Damit verbunden
ist ein Stimmrecht. Die Einzelmitgliedschaft erlischt mit dem Austritt, dem Ausschluss
oder dem Tod des Mitgliedes.

CHF 30.00 im Jahr


Familienmitgliedschaft
Zwei und mehr natürliche Personen, die im gleichen Haushalt leben, erwerben die
Mitgliedschaft bei Fluglärmsolidarität mit der erstmaligen Einzahlung des
Mitgliederbeitrages für Familienmitgliedschaft. Damit verbunden sind für jedes
volljährige und handlungsfähige Mitglied je eine Stimme. Bei einer Auflösung des
gemeinsamen Haushaltes werden die bisher darin lebenden natürlichen Personen zu
Einzelmitgliedern, wenn sie nicht innert dreissig Tagen seit der Auflösung des
Haushaltes den Austritt aus Fluglärmsolidarität erklären.

CHF 50.00 im Jahr


Mitgliedschaft von juristischen Personen sowie von öffentlich-rechtlichen
Körperschaften Juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
erwerben die Mitgliedschaft mit der erstmaligen Einzahlung des Mitgliederbeitrages für
juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Damit verbunden ist ein
Stimmrecht. Die Statuten und Zielsetzungen von juristischen Personen und öffentlich rechtlichen Körperschaften 

dürfen dem in Art. 2 und 3 erwähnten Zweck nicht widersprechen. Die Mitgliedschaft für juristische Personen 

und öffentlich-rechtliche Körperschaften erlischt mit dem Austritt, dem Ausschluss oder mit deren Auflösung.

CHF 100.00 im Jahr