Kampagne

Warum braucht es eine Revision des bestehenden Flughafengesetz ?

 

Wir haben bereits ein Flughafengesetz, das eine Nachtruhe von sieben Stunden vorschreibt. 

Vor allem wegen des Verspätungsabbaus kommt es täglich zur Verletzung des Nachtflugverbotes.
Der Flughafen treibt seit Bestehen den Kapazitätsausbau und damit die Lärmbelastung voran. Dabei werden die Flüge derart komprimiert geplant, dass die zeitgerechte Abfertigung alltäglich unmöglich ist. Z.B. werden die Zubringerflüge so knapp vor dem Weiterflug geplant, dass die Umsteigezeit für die Passagiere nicht reicht. Es wird an Personal gespart, sodass auch die Umladung des Gepäcks chronisch zu Verspätungen führt. Schneeräumung im Winter wird nicht eingeplant und führt wieder zu Verspätungen, usw. usf.
Eine Statistik vom relativ ruhigen Mai 2022, zeigt die Regelmässigkeit der verspäteten Flüge infolge arglistiger Planung:
verspätete Ankunft aus London 18 x 
verspäteter Abflug nach Johannesburg 18 x
verspäteter Abflug nach Sao Paulo 26 x 
verspäteter Abflug nach Tel Aviv 26 x
verspäteter Abflug nach Singapore 11 x
Die Verspätungen betrugen bis zu 40 Minuten, immer der gleichen Flüge.
Nach Flughafenbericht 2021 gab es selbst in der Corona Zeit 643 Nachtflüge nach 23 Uhr, 54 nach 23.30 Uhr, 13 nach Mitternacht,
2019 (vor Corona) gab es 2552 Nachtflüge nach 23 Uhr, 180 nach 23 Uhr 30, 22 nach Mitternacht.

Wie kommt es, dass der Missstand über Jahre hin andauert?

Zahlreiche Ausnahmebestimmungen ermöglichen es dem Flughafen, Flüge in der Nachtzeit abzuwickeln. Auf Anfrage beim Lärm Büro erhalten die geplagten Bewohner Standardbegründungen wie „meteorologische“,  “betriebliche“,  „sanitäre“ -Gründe. Wir fordern ein Online-Monitoring, woraus die Bevölkerung nachvollziehbar die Gründe für die Nachtruhestörungen einsehen kann.

Weiter fordern wir eine Beschränkung der zulässigen Ausnahmen auf absolute Notfälle (siehe „neuer Gesetzestext“ auf dieser Website). Dadurch ist die Funktion des Flughafens für die hiesige Bevölkerung und Wirtschaft noch immer grosszügig sicher gestellt und gleichzeitig ist der Bevölkerungsschutz gewährleistet.
Gemäss bestehendem Flughafengesetz sind die Behörden bereits heute angehalten, den Bevölkerungsschutz zu respektieren und bei Zuwiderhandlungen einzugreifen. Dies haben die Behörden seit Jahren ignoriert.


Schliesslich sei zu erwähnen, dass der Flughafen in seinen jährlichen Lärmberichten selbst die chronische Verletzung der Lärmvorgaben zugibt. Als Massnahme fordert der Flughafen eine Aufweichung der Lärmgrenzwerte. Auch ist der ZFI (Zürcher Fluglärm-Index) chronisch überschritten, ohne dass korrigierende Massnahmen ergriffen werden.

Hier die Informationen und den Unterschriftenbogen
für Sie zum Download bereit.

 




WICHTIG ! Der Bogen ist nur dann gültig, wenn er zweiseitig ausgedruckt wurde.

Die Unterschriftensammlung beginnt am 13. Oktober 2023. 

Rücksendeschluss: 13. April 2024



Für eine Kurzinformation dient das Video Flughafen-Nachtruhe-Initiative



Projekt Pistenverlängerungen 28 und 32 

NEIN


Am 3. Juni 2021 hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin zusammen mit dem CEO des Flughafens
die Öffentlichkeit über das Projekt „Pistenverlängerungen“ informiert. Der CEO erwähnte, dass mit
den Verlängerungen keine Änderung der Betriebsverfahren vorgesehen sei. Die Volkswirtschaftsdirektorin erwähnte, dass zur Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Kreuzung 16/28 die Pistenverlängerung notwendig sei. 
Dies ist nicht nachvollziehbar, da diese Kreuzung bestehen bleibt und Starts weiterhin auf Piste 16 und 28 erfolgen.

 


Gemäss kantonalem Flughafengesetz ist für Änderungen von Lage und Länge der Pisten die Zustimmung des Kantons Zürich erforderlich. 
Der Zürcher Regierungsrat hat am 19. Mai 2021 den Projektbeschrieb zu den Pistenverlängerungen geprüft und der Staatsvertretung (im VR-Rat: RR
Carmen Walker Späh, E. Saupper, V. Albers) im Verwaltungsrat des Flughafens die Weisung erteilt,
der Einleitung eines Plangenehmigungsverfahrens für die Pistenverlängerungen zuzustimmen. Der
Ball liegt jetzt beim Kantonsrat.

Der Entscheid des Kantonsrats untersteht dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigten im Kanton
Zürich haben bei einer Volksabstimmung das letzte Wort zu den beantragten Pistenverlängerungen. Das
Plangenehmigungsgesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kann erst nach dem Volksentscheid
eingereicht werden.

Der Flughafen argumentiert mit Verbesserung der Sicherheitsmarge und der Stabilität im Flugbetrieb.
Auch die Bevölkerung könne profitieren, da mit den verlängerten Pisten die Verspätungen am
Abend nach 23.00 Uhr reduziert werden könnten. Falsch. Weiter verspricht der Flughafen dem
Süden weniger Landungen in den Abendstunden. Falsch. Diese Landungen gibt es auch künftig
bei Ostwindlage, wenn der Rückenwind für Piste 28 zu stark wird oder Nebel vorherrscht

Gründe für das NEIN zur Verlängerung der Piste 28!

Sicherheit: Die Piste 28 ist sicher! Seit auf Piste 28 gelandet wird hat es noch nie ein
Überrollen des Pistenendes nach der Landung mit einem Passagierflugzeug gegeben!
Wenn der Flughafen heute nicht sicher wäre, müsste man ihn schliessen.

Die Piste 28 ist mit 2500 m eine relativ kurze Piste, aber nicht zu kurz. Ein Pilot weiss
vor dem Beginn eines Anfluges, wieviel Pistenlänge benötigt wird. Sollte die Pistenlänge nicht genügend sein, 
kann die Besatzung eine andere Piste verlangen.

Bei einem Überrollen des Pistenendes 28 bestehe ein grosses Risiko, dass ein
Flugzeug in die Glatt rolle und es so zu einer Katastrophe kommen könnte. Der
Flughafen hat im Auftrag des BAZL nach dem Pistenende ein Abbremssystem
(Gummiartiger Weichbelag) für mehrere Millionen eingebaut. Sollte ein Flugzeug nun
das Pistenende überrollen, so würde es vor der Glatt bis zum Stillstand sicher abgebremst. 
Somit ist aus operationellen Gründen der Sicherheit eine Verlängerung absolut
nicht nötig!

 Robustheit des Systems: Vom Flughafen und Skyguide wird argumentiert, es gäbe
Fluggesellschaften, die bei gewissen Bedingungen einen Anflug auf Piste 28 nicht
akzeptieren. Die Umleitung auf eine andere Piste bedeute dann, dass der Aufwand
und die daraus entstehende Komplexität für die Lotsen sehr gross seien. Einen solchen
Anflug auf eine andere Piste zu planen und durchzuführen, würde die Anflugkapazität
reduzieren, da dadurch die Anflüge auf Piste 28 um etwa 10 Minuten verzögert würden.
Bei einer Verlängerung könnten dann alle Flugzeuge auf Piste 28 landen.

Jeder Flugzeugtyp (auch A380) kann auf Piste 28 problemlos landen

Selbst wenn eine Umleitung des Anfluges notwendig wäre: zwischen 20 Uhr
(Wochenende und deutsche Feiertage) bzw. 21 Uhr und 23 Uhr landen im Moment
nur sehr wenige sogenannte Langstreckenflüge auf Piste 28. Eine Umleitung z.B.
auf Piste 34 wäre problemlos und ohne Einschränkung bzw. Verlust der Anflugkapazität durchführbar.

Für die Pistenverlängerung 28 plant der Kanton die Verlegung der Glatt und der
Kantonsstrasse, was viele Hektaren landwirtschaftlicher Folgeflächen vernichtet
unter dem Titel „Renaturalisierung der Glatt“. 
Ist diese Aktion vernünftig und im Interesse des Volkes und der Landwirtschaft? 
Sie ist weder ökonomisch noch ökologisch.

Thema Kapazität: Auch bei einer Verlängerung der Piste 28 kann die Landekapazität
nicht erhöht werden. Um die Landekapazität zu erhöhen ist es notwendig, dass Flugzeuge
nach der Landung die Piste so schnell wie möglich verlassen. Obwohl 90% der landenden Flugzeuge 
die Piste 28 via Piste 16/34 oder vorher verlassen, kann die Anflugkapazität 
aus verschiedenen Gründen nicht erhöht werden, z.B. wegen Randwirbel
schleppen die zwingend eine 2-minütige Separation zwischen zwei landenden
Flugzeugen benötigen. Der Hauptgrund dafür ist, dass vielfach Flugzeuge zum Start
auf Piste 32 die Piste 28 kreuzen müssen und deshalb die Landeabstände etwas
grösser sind als bei Landungen auf Piste 14.

Zudem ist man nie sicher, ob ein gelandetes Flugzeug die Piste 28 doch erst nach
der Kreuzung der Piste 16/34 verlassen wird (10%). Dies bedingt etwas grössere Landeabstände.

Umrollung Piste 28: Die zur Diskussion stehende Umrollung der Piste 28 wird die
Situation in der kritischen Zeit (22 – 23 Uhr) nicht verbessern, da für die Umrollung
eine längere Rollzeit um 5 bis 10 Minuten zur Piste 34 zu einer zusätzlichen Verspätung führt. Um bei Landungen auf 
Piste 28 die Piste 34 für rollende Flugzeuge kreuzungsfrei zu machen, 
müsste dieser Rollweg bis ca. 800 m vom Pistenanfang nach Osten gebaut werden.

              

siehe Bild unten rote Linie.

Eine Umrundung der Piste ändert also gar nichts ausser höherem Kerosinverbrauch und
mehr Rollzeit von 5 - 10 Minuten


Mehr Information über den Pistenausbau ?
Hier die Informationen für Sie zum Download bereit.

 




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